Herzlich willkommen!
Unser verkehrspsychologisches Institut ist in der Steiermark sowie in Vorarlberg in den vielen Bezirken mindestens einmal vertreten. Durch unseren Kontakt in andere Bundesländer können Sie auch eine Nachschulung oder verkehrspsychologische Untersuchung im Burgenland, in Niederösterreich oder in Wien absolvieren. Wir können Ihnen rasch Termine für eine Nachschulung im Vormerksystem anbieten. Wir sind auf Serviceleistungen rund um den Führerschein spezialisiert. Unsere Angebote sind durch unsere langjährige Erfahrung im verkehrspsychologischen Sektor umfangreich evaluiert. Dazu gehört auch die Vormerksystem Nachschulung, die beispielsweise wegen Alkohol angeordnet werden kann. Uns ist es ein Anliegen Ihnen Qualität zu liefern.
Zusätzlich zeichnet uns in der Steiermark und in Niederösterreich die Verbindung zum klinisch-psychologischen Bereich aus. In unserem Institut haben wir ein Team an Psychologen und Psychologinnen aus vielen Bereichen zusammengestellt.
Überzeugen Sie sich selbst von unseren Angeboten und nehmen Sie zu uns Kontakt auf!
Sie können dafür bei einer unserer Untersuchungsstellen einen Termin vereinbaren.
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Im Vormerksystem sind folgende Delikte vorgesehen
Übertretung Alkohol Promille-Grenze (auch für Probeführerschein Besitzer, LKW und Autobus), Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen, Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 - 0,39 Sekunden, Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung, überfahren des Rotlichts mit Vorrangverletzung, Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes, übertretung der Beschränkungen für KFZ mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln, Verletzung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern, Überfahren von Rotlicht bei Bahnübergängen sowie Umfahren eines Schrankens, Lenken eines Kraftfahrzeuges dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt, sowie Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in PKW/Kombi. Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet.
Wir bieten eine Nachschulung aufgrund eines Deliktes im Vormerksystem an. Bitte nehmen Sie für nähere Informationen zu uns Kontakt auf.