Nachschulung bei INFAR

Um einen Nachschulungstermin für einen Kurs zum Vormerksystem oder aufgrund eines anderen Anlasses in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online zur Nachschulung anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Die in unserem Institut durchgeführten Nachschulungskurse werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindestens 4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse zur Nachschulung an verschiedenen Orten in der Steiermark sowie an verschiedenen Orten im Burgenland, in Niederösterreich, in Vorarlberg oder in verschiedenen Bezirken in Wien statt.

Nachschulung bei Alkoholauffälligkeit

(Driver Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt)

Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer mit und ohne Probeführerschein werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von Lenkern mit Alkoholdelikten im Straßenverkehr um 50 Prozent zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Auseinandersetzung mit den Ursachen, wie es zur Fahrt unter Alkoholeinfluss kommen konnte.
  • Information über die Gesetzeslage
  • Information über Alkoholwirkung, Alkoholaufbau und -abbau im Körper
  • Promillerechnungen mit Beispielen im Kurs. Nutzen Sie auch die online Berechnung der eigenen Promille mit dem Promillerechner
  • Die Wirkung von Alkohol auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
  • Klärung der eigenen Einstellung und der Erwartungen in Bezug auf Alkohol
  • Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Alkohol im eigenen Leben
  • Entwicklung von anderen Strategien für ähnliche Situationen
  • Alte Verhaltensmuster verstehen lernen, und Entwicklungen von neuen Strategien, die in Zukunft besser vor Rückfällen schützen können
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Nachschulung bei besonderen Verkehrsdelikten

(Nachschulung bei z.B. Drogen Delikt oder Verkehrsauffälligkeit)

Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss) werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (beispielsweise der Verkehrsjurist/die Verkehrsjuristin) vom Lenker eine Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Informationen über die Wirkung und Gefahren von bewusstseinsverändernden und verhaltensbeeinträchtigenden Substanzen (Drogen, Medikamente) im Straßenverkehr
  • Aufzeigen von Motiven und Problemen für den Missbrauch von Drogen
  • Auseinandersetzung mit der Rolle und Funktion von Drogen im eigenen Leben
  • Entwicklung von individuellen Lösungsmöglichkeiten für künftige Vorfallsfreiheit
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Nachschulung bei Führerschein auf Probe

(Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)

Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Probeführerschein werden bei bestimmten schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von Seiten der Behörde angeordnet. Zudem absolviert bei der Fahrschule Ihrer Wahl ein speziell geschulter Fahrlehrer mit dem Betroffenen eine Fahrprobe. Dies dient dazu die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordern zuständige Personen im Verkehrsamt oder im Verkehrsreferat der Behörde vom Lenker eine Nachschulungsmaßnahme zu absolvieren.

Wichtige Inhalte der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
  • Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
  • Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
  • Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
  • Kennen lernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
  • Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
  • Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung

Einzelnachschulung

(Einzelnachschulungskurs in unserem Institut)

Alle Nachschulungskursarten können auch bei Bedarf und gutem Grund als Einzelnachschulung durchgeführt werden.

Rahmenbedingungen

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über verkehrspsychologische Nachschulungen (Nachschulungsverordnung FSG-NV) (Auszug)

§2 (3) Am Beginn von zumindest einer Kurssitzung sowie bei Vorliegen des Verdachts auf Alkoholisierung ist die Atemluft der Kandidaten mittels geeigneter Geräte auf etwaigen Alkoholgehalt zu überprüfen. Die Testergebnisse sind zu protokollieren und das Protokoll fünf Jahre aufzubewahren. Beträgt bei einem Teilnehmer der Alkoholgehalt des Blutes mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft mehr als 0,05 mg/l oder verweigert der Teilnehmer die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt, ist dem Teilnehmer die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung zu verweigern.

§5 (1) (Auszug) Der Betreffende hat den oder die Strafbescheid(e) oder - sofern eine Bestrafung nicht erfolgt ist - den Bescheid, mit dem die Nachschulung angeordnet wurde, zur Anmeldung zur Nachschulung mitzubringen.

§5 (3) (Auszug) Die Nachschulungskurse gemäß § 2 bis § 4 haben folgendes Ausmaß aufzuweisen:

  Erstmaliger Besuch einer Nachschulung Wiederholter Besuch einer Nachschulung desselben Kurstyps innerhalb von fünf Jahren
Nachschulung gemäß § 2 oder 4 mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten Mindestens fünf Gruppensitzungen zu insgesamt 18 Kurseinheiten
Nachschulung gemäß § 3 mindestens vier Gruppensitzungen zu insgesamt zwölf Kurseinheiten sowie eine Fahrprobe, die hinsichtlich des Aufwandes einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten entspricht mindestens fünf Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten sowie eine Fahrprobe, die hinsichtlich des Aufwandes einer Gruppensitzung von insgesamt drei Kurseinheiten entspricht

§5 (4) (Auszug) Die Kurssitzungen sind möglichst gleichmäßig auf einen Zeitraum von mindestens 22 und höchstens 40 Kalendertagen verteilt, durchzuführen.

§5 (6) Mit Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung gilt die Nachschulung als ordnungsgemäß absolviert. Folgende Voraussetzungen müssen für die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung erfüllt sein:

  • Teilnahme an allen Kurssitzungen unbeschadet Abs. 2,
  • ausreichende Mitarbeit im Kurs,
  • keine Übertretung der Bestimmung des § 2 Abs. 3,
  • vollständige Bezahlung der Kursgebühr.

Wird die Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung aus den in Z 1 bis 3 genannten Gründen verweigert, ist für einen Erwerb einer Kursbesuchsbestätigung ein neuerlicher Nachschulungskurs zu absolvieren.

Kosten für eine Nachschulung

  • Nachschulungskurs für alkoholauffällige Lenker: 645 Euro
  • Nachschulungskurs für verkehrsauffällige Lenker: ab 645 Euro und die Kosten für die Fahrprobe sind vom Teilnehmer bei der Fahrschule zu bezahlen
  • Nachschulungskurs aufgrund des Vormerksystems lt. FSG-NV
  • Nachschulung Einzelkurs lt. FSG-NV